RECHTSANWALT
MAG. BENEDIKT WALCH
Was Sie über Verwaltungsstrafverfahren wissen sollten
Verwaltungsstrafverfahren sind oft komplex und können Betroffene schnell in eine unangenehme Lage bringen. Doch was viele nicht wissen: Strafbescheide der Behörden sind häufig angreifbar – selbst wenn sie auf den ersten Blick berechtigt erscheinen. Dieser Beitrag erklärt, warum dies so ist und wie Sie Ihre Rechte effektiv durchsetzen können.
Häufige Mängel bei Strafbescheiden
Behörden stehen in der Pflicht, vor dem Erlass eines Strafbescheids die notwendigen Beweise zu erheben und umfassende Feststellungen zu treffen. In der Praxis kommt es jedoch oft vor, dass:
Ermittlungen unvollständig bleiben: Wichtige Beweise werden nicht erhoben oder entscheidende Tatsachen nicht ausreichend geprüft.
Rechtsvorschriften missachtet werden: Bescheide basieren häufig auf einer unzureichenden rechtlichen Grundlage oder enthalten formale Fehler.
Unzureichende Begründungen vorliegen: Viele Bescheide geben nicht klar wieder, auf welcher Basis die Behörde zu ihrer Entscheidung gelangt ist.
Diese Versäumnisse führen dazu, dass selbst rechtmäßig erscheinende Strafbescheide erfolgreich angefochten werden können.
Ihre Rechte als Betroffener
Ein Strafbescheid ist nicht endgültig. Sie haben das Recht, dagegen Rechtsmittel einzulegen und die Entscheidung der Behörde überprüfen zu lassen. Dabei können Sie auf verschiedene Argumente setzen.
Warum sich ein Einspruch lohnt
In vielen Fällen führen Rechtsmittel zu einer erfolgreichen Aufhebung oder zumindest zu einer Reduktion der festgesetzten Strafe. Der Einspruch sorgt dafür, dass der Sachverhalt von einer unabhängigen übergeordneten Stelle erneut geprüft wird. Dadurch erhöhen sich die Chancen, dass:
Fehler der Behörde aufgedeckt werden,
Beweise korrekt bewertet werden, und
eine gerechte Entscheidung getroffen wird.
Rechtsschutzversicherung: Ihre Absicherung im Verwaltungsstrafverfahren
Die gute Nachricht: Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für Verwaltungsstrafverfahren. Dadurch können Sie ohne finanzielles Risiko gegen unrechtmäßige Bescheide vorgehen. Gerne übernehme ich die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Fazit
Verwaltungsstrafverfahren sind kein Grund zur Resignation. Mit den richtigen Argumenten und einer präzisen Überprüfung des Bescheids haben Sie gute Chancen, sich erfolgreich zur Wehr zu setzen. Gerne unterstütze ich Sie dabei.
Mag. Benedikt Walch
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