RECHTSANWALT 
MAG. BENEDIKT WALCH

Servicepauschale von Mobilfunkanbietern - Geld zurück!


Was ist die Servicepauschale und warum ist sie rechtswidrig?

Viele Telekom-Anbieter erheben neben den monatlichen Grundgebühren eine sogenannte Servicepauschale. Doch was steckt hinter dieser Gebühr und warum können Verbraucher die bereits gezahlten Beträge zurückfordern? In diesem Beitrag erklären wir, warum die Servicepauschale als unzulässig eingestuft wurde und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können.

Die Bedeutung der Servicepauschale

Die Servicepauschale ist eine zusätzliche Gebühr, die viele Telekommunikationsanbieter ihren Kunden berechnen – unabhängig vom monatlichen Grundentgelt. Diese Gebühr wurde über Jahre hinweg von Anbietern wie Magenta und A1 eingefordert und auch bei mittlerweile gekündigten Verträgen nicht rückerstattet.

Doch zahlreiche Gerichtsurteile, unter anderem des Obersten Gerichtshofs (OGH), haben klargestellt: Die Servicepauschale ist rechtswidrig.

Warum ist die Servicepauschale unzulässig?

Am 18. Oktober 2022 fällte der OGH zwei richtungsweisende Urteile (4 Ob 62/22d und 4 Ob 59/22p). Darin wurde die Verrechnung von Servicepauschalen als sachlich ungerechtfertigt und damit unzulässig eingestuft. Denn die Pauschale stellt ein weiteres fixes Entgelt dar, das keinen zusätzlichen wirtschaftlichen Wert für die Kunden bietet.

Diese Gebühr benachteiligt Verbraucher in grober Weise und verstößt gegen grundlegende Verbraucherschutzrichtlinien, insbesondere Artikel 22 und Artikel 28 der Verbraucherrechte-Richtlinie (VR-RL) sowie § 879 Abs 3 ABGB.

Fehlende Zustimmung der Kunden

Die Anbieter hätten für die Einhebung der Servicepauschale eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden einholen müssen. Dies wäre etwa durch ein Opt-In-Verfahren möglich gewesen, bei dem Kunden aktiv zustimmen, beispielsweise durch Ankreuzen einer Checkbox mit der Angabe: „Ich stimme ausdrücklich den Zusatzkosten von €27,00 jährlich zu.“

Ohne Einholung dieser ausdrücklichen Zustimmung sind die erhobenen Gebühren nicht rechtens.

Anspruch auf Rückerstattung – auch für Altverträge

Das Urteil des OGH hat weitreichende Folgen: Verbraucher können alle gezahlten Servicepauschalen seit 2011 zurückfordern, selbst wenn der entsprechende Vertrag bereits beendet ist. Die Anbieter sind dazu verpflichtet, die Beträge vollständig zu erstatten.

So holen Sie Ihr Geld zurück

Wenn Sie eine Servicepauschale gezahlt haben, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Prüfen Sie Ihre Rechnungen: Finden Sie heraus, wie viel Sie seit 2011 an Servicepauschalen gezahlt haben.

  2. Kontaktieren Sie Ihren Anbieter: Fordern Sie die Rückerstattung schriftlich ein. Verweisen Sie dabei auf die OGH-Urteile und die rechtliche Grundlage.

  3. Bleiben Sie hartnäckig: Sollten Sie auf Widerstand stoßen, können Sie sich an Verbraucherorganisationen oder an mich wenden, um Ihren Anspruch durchzusetzen.

Fazit

Die Servicepauschale mag lange Zeit eine gängige Praxis gewesen sein, doch die Gerichte haben ein klares Urteil gefällt: Sie ist rechtswidrig. Verbraucher haben das Recht, ihr Geld zurückzufordern. Nutzen Sie diese Chance, um unberechtigte Kosten rückerstattet zu bekommen.

Mag. Benedikt Walch
office@ra-walch.at
+43 1 41 200 41

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