RECHTSANWALT 
MAG. BENEDIKT WALCH

Skiunfälle und Rodelunfälle in Österreich – Ihre Rechte und wie ein Rechtsanwalt Sie unterstützen kann


SchmerzengeldErsatz von VerdienstentgangErsatz von Arzt- und HeilungskostenErsatz von SachschädenFeststellung der Haftung für künftige Schäden

Rechtsanwalt für Skiunfälle in Österreich - Tirol und Vorarlberg

Die österreichischen Alpen gehören zu den beliebtesten Wintersportregionen der Welt. Jährlich zieht es Millionen von Skifahrern und Snowboardern auf die Pisten. Doch leider sind Skiunfälle und Rodelunfälle keine Seltenheit und können gravierende Folgen haben von Verletzungen bis hin zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und zeigt, wie ein erfahrener Rechtsanwalt Ihnen dabei helfen kann, Ansprüche nach einem Skiunfall durchzusetzen.

Die rechtliche Grundlage bei Skiunfällen

In Österreich gilt auf den Pisten das Prinzip der Eigenverantwortung, ergänzt durch die FIS-Verhaltensregeln und die POE-Regeln (Regeln des "Pistenordnungsentwurfes des Österreichischen Kuratoriums für alpine Sicherheit"). Diese Regeln werden von den Gerichten neben allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen in der Regel als Maßstab zur Beurteilung von Sorgfaltspflichten bei der Ausübung des alpinen Skisports herangezogen.

Die Haftung bei einem Skiunfall oder Rodelunfall kann auf verschiedene Arten entstehen:

  • Fahrfehler anderer Wintersportler: Wenn ein anderer Skifahrer die FIS-Regeln bricht, etwa durch unangepasste Geschwindigkeit oder gefährliche Manöver, kann dieser für den Unfall verantwortlich gemacht werden.

  • Mängel an der Piste: Skigebietsbetreiber müssen die Sicherheit ihrer Pisten gewährleisten. Gefahrenstellen, wie schlecht präparierte Abschnitte oder fehlende Warnschilder, können Haftungsansprüche gegen den Betreiber begründen.

Welche Ansprüche stehen Ihnen zu?

Nach einem Skiunfall haben Geschädigte häufig Anspruch auf:

  • Schmerzengeld: Für körperliche und psychische Verletzungen, die durch den Unfall entstanden sind.
  • Ersatz von Heilungskosten: Dazu zählen Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Ersatz von Verdienstentgang: Wenn Sie aufgrund des Unfalls nicht arbeiten können, haben Sie das Recht, einen Ausgleich für Ihren Verdienstentgang zu fordern.
  • Ersatz von Sachschäden: Beschädigte oder zerstörte Ausrüstung wie Ski, Snowboards oder Bekleidung können ersetzt werden.
  • Rente: Rentenansprüche bei andauernder Erwerbsunfähigkeit.
  • Ersatz von weiteren Vermögensschäden: Ersatz für Pflegehilfe, (fiktive) Haushaltshilfe, Fahrt- und Transportkosten (auch Fahrtkosten für Angehörige), Ersatz der Bergungskosten.

Wie sollten Sie nach einem Skiunfall vorgehen?

Damit Sie Ihre Ansprüche geltend machen können, sollten Sie nach einem Unfall folgende Schritte beachten:

  • Alpinpolizei verständigen: Bei Personenschaden verständigen Sie die lokale Polizeibehörde (meist Alpinpolizei) für die ordnungsgemäße Unfallerhebung und Fahndungen im alpinen Gelände. Ein offizielles Protokoll kann im späteren Verfahren entscheidend ein. Sollte der Verdacht einer (fahrlässigen) Körperverletzung bestehen, wird Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
  • Dokumentieren Sie den Unfall: Fotografieren Sie die Unfallstelle, die Pistenverhältnisse und eventuell vorhandene Gefahrenstellen.
  • Zeugen sichern: Notieren Sie die Kontaktdaten von Zeugen, die den Unfall beobachtet haben. Diese sind bei der Beweisführung entscheidend.
  • Ärztliche Untersuchung: Lassen Sie Ihre Verletzungen so schnell wie möglich von einem Arzt dokumentieren – auch vermeintlich leichte Verletzungen können später Komplikationen verursachen.
  • Rechtsberatung einholen: Ein erfahrener Anwalt hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wie unterstützt Sie ein Rechtsanwalt?

  • Analyse der Haftungsfrage: Wer trägt die Verantwortung für den Unfall? Gibt es ein Mitverschulden?
  • Korrespondenz mit Versicherungen: Die Kommunikation mit Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherungen kann kompliziert und zeitaufwendig sein. Ein Anwalt übernimmt diese Aufgabe für Sie.
  • Außergerichtliche Einigungen: In vielen Fällen können Ansprüche durch Verhandlungen außergerichtlich geregelt werden.
  • Vertretung vor Gericht: Wenn eine Einigung nicht möglich ist, vertritt Sie der Rechtsanwalt vor Gericht und setzt Ihre Rechte gerichtlich durch.
  • Vertretung vor Behörden und Strafgerichten: Sind Sie der Schadenverursacher und wird Ihnen ein Fehlverhalten zur Last gelegt, wahrt ein Rechtsanwalt Ihre Rechte und vertritt Sie vor den Behörden und Strafgerichten.

Ein zentraler Aspekt ist die rechtzeitige Sicherung von Beweisen. Rechtsanwalt Benedikt Walch ist spezialisiert, Beweise zu sichten, rechtliche Argumente zu entwickeln und Verhandlungen professionell zu führen.

Sie sind selbst mit Ansprüchen eines Geschädigten konfrontiert?

Auch zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist eine ausreichende Dokumentation sowie die Sicherung von Zeugen unverzichtbar. Rechtsanwalt Benedikt Walch unterstützt Sie bei der Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen. Dies erfolgt allenfalls in enger Abstimmung mit Ihrer Haftpflichtversicherung.

Fazit: Vertrauen Sie auf sachliche und rechtliche Expertise

Skiunfälle können nicht nur körperlich belastend sein, sondern auch juristisch komplex. Um Ihre Ansprüche auf Schmerzengeld, Heilungskosten, Verdienstentgang usw. durchzusetzen, ist es ratsam, frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Rechtsanwalt Benedikt Walch ist selbst staatlich geprüfter Skilehrer und Skiführer und verschafft seinen Klienten damit nicht nur einen juristischen, sondern auch einen fachlichen Vorteil.

Mag. Benedikt Walch
office@ra-walch.at
+43 1 41 200 41

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